Vom Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom Freitag, den 26.04.2002 angenommene Erklärung.
Ersetzt die Erklärung, die während der Sondersitzung vom 28.12.1994 angenommen wurde.
Ein sozialer Auftrag
Das Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) erfüllt zuerst und vor allem einen sozialen Auftrag.
Es ist seit 1945 in einer sozioökonomischen Umgebung tätig, die sich ständig weiterentwickelt, und gewährleistet eine ordnungsgemäße Finanzierung und eine moderne Verwaltung des Systems der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer. Dieses System richtet sich an aktive und nicht aktive Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen und ist daher das wichtigste System für den Sozialschutz in Belgien.
Drei prioritäre Aufgabenbereiche
Diese soziale Rolle als öffentlicher Dienst umfasst drei prioritäre Aufgabenbereiche: die Gesamtheit der Eintreibung und Verteilung der Sozialbeiträge (die globale und effizientere Finanzverwaltung), die Gesamtheit der Erfassung und Verteilung der administrativen Basisdaten (die globale und vereinfachte administrative Verwaltung), die damit verbundene statistische oder informative Unterstützung.
1. Eintreibung und Verteilung der Sozialbeiträge
Erster prioritärer Aufgabenbereich: Eine ordnungsmäßige, regelmäßige und rechtzeitige Erhebung und Verteilung der Sozialbeiträge, die für alle Bereiche des sozialen Systems der sozialen Sicherheit (Familienbeihilfen, Gesundheitsversorgung, Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit, Invaliditätsentschädigungen, Arbeitslosengelder, Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen), für das Jahresurlaubssystem und für viele Sozialkassen erhoben werden.
Bei der Erhebung werden pro Quartal über 220.000 Meldungen der Arbeitgeber überprüft und bearbeitet. Dabei kommt ein komplexes System zur Verwaltung zahlreicher Formeln für Ermäßigungen oder Freistellungen von Beiträgen zum Einsatz. Ferner werden Sozialversicherungspflichtige ermittelt und identifiziert, die die geltenden Vorschriften nicht beachten.
Die Verteilung zugunsten der öffentlichen Einrichtungen, die für die Gewährung von Sozialleistungen zuständig sind (das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV), die Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer (ZFA), das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA), das Landespensionsamt (LPA), das Landesamt für den Jahresurlaub (LJU), der Fonds für Berufsunfälle (FBU), der Fonds für Berufskrankheiten (FBK)…), die in den meisten Fällen aufgrund anerkannter Prioritäten und Bedürfnisse erfolgt, beinhaltet die Verpflichtung, diesen Einrichtungen eine umfassende finanzielle Absicherung zu gewährleisten und nicht gebundene Mittel vernünftig anzulegen.
2. Erfassung und Verteilung administrativer Basisdaten
Der zweite prioritäre Aufgabenbereich, der für alle oben genannten Bereiche gilt, ist die ordnungsmäßige, regelmäßige und rechtzeitige Erhebung und Verteilung der Verwaltungsangaben, die für die Bestimmung der Rechte der Sozialversicherten notwendig sind.
Die Erhebung erfordert einen multifunktionellen Ansatz und eine schnelle, sichere und interaktive Verwaltung der einmalig abgefragten Daten, die insbesondere die Entlohnungen der Arbeitnehmer, ihre Laufbahn und ihre Arbeitszeit betreffen.
3. Statistische Unterstützung
Der dritte prioritäre Aufgabenbereich ist die Zurverfügungstellung der statistischen oder versicherungsmathematischen Angaben, über die das Landesamt verfügt und die für die Ausarbeitung und Bewertung von sozialpolitischen Maßnahmen, wissenschaftliche Untersuchungen und die Information im Allgemeinen nützlich sein können, ohne gegen die Grundsätze des Schutzes des Privatlebens zu verstoßen.
Drei Grundwerte
Um seinen Auftrag mit ganzem Erfolg zu erfüllen, bekräftigt das LSS sein Vertrauen in die paritätische Verwaltung durch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und erforderlichenfalls Vertretern der Behörde, die in die optimale Verwaltung der Einrichtung einzubeziehen sind, die die Schaffung eines Ausgleichs und die Wahrnehmung gemeinsamer Interesses sowie einer gegenseitigen Kontrolle der Erfüllung der Pflichten jedes einzelnen fördert.
Das Landesamt kümmert sich stets um seine Mitarbeiter, die Sozialversicherten und ihre Rechte sowie die Arbeitgeber und ihr Recht auf Gleichbehandlung, und zwar sowohl in seiner internen Verwaltung als auch bei seinen externen Kontakten, deren Beziehungen auf der Grundlage von Kollegialität, Solidarität und Loyalität ausgebaut werden. Das Landesamt ist stets bemüht, eine Organisation und eine „Arbeitskultur“ zu schaffen, die von Offenheit, Vertrauen und Erneuerung geprägt sind.
- Offenheit gegenüber der Welt: Menschen, Partner, Ideen; der Lernprozess, der die stetige Zugänglichkeit und das Zuhören von Gesprächspartnern beinhaltet, was Vertrauen stärkt und Erneuerung fördert.
- Vertrauen, das geweckt, verdient oder erzeugt werden muss, bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit, sich in ihrer Funktion zu entwickeln, macht es möglich, dass all diejenigen, für die sich das Landesamt einsetzt, auf eine rechtschaffene und sachliche Politik und auf eine effiziente und ergebnisorientierte Arbeit zählen können. Dies setzt voraus, dass ehrliche Formen der Zusammenarbeit entwickelt werden und Verantwortungssinn gezeigt wird.
- Immer auf der Höhe der Zeit sein – sowohl im Denken als auch im Handeln oder durch Vorwegnahme. Innovation ist die Fähigkeit, sich zu entwickeln und anzupassen, um den Wissensdrang zu erwerben und Kreativität zu entfalten.
Eine Vision für die Zukunft
Durch Offenheit, Vertrauen und Innovation will das LSS seine Existenzberechtigung und seinen sozialen Auftrag untermauern und ein Beispiel einer modernen öffentlichen Behörde bleiben, die elektronisch erreichbar ist und bereit ist, dem entstehenden Europa des Sozialschutzes seine Dienste anzubieten.
