Der Geschäftsführende Ausschuss ist das eigentliche Verwaltungsorgan des LSS, das über alle Zuständigkeiten verfügt in Bezug auf:
die Verwaltung der Einrichtung
Ernennung und Beförderung des Personals
Festlegung des Stellenplans
Der Verwaltungsausschuss ist paritätisch zusammengesetzt, d. h. mit einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die die repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vertreten. In diesem Ausschuss tagen auch zwei Regierungskommissare: der Regierungskommissar der Sozialen Angelegenheiten und der Regierungskommissar des Haushalts, die den Minister der Sozialen Angelegenheiten bzw. den Minister des Haushalts vertreten. Die Generalverwaltung nimmt an den Sitzungen teil und kann sich durch technische Sachverständige unterstützen lassen.