Wollen Sie sich als Arbeitgeber anmelden und einen oder mehrere Mitarbeiter einstellen? In der Rubrik Sich anmelden erhalten Sie einen Überblick über Ihre Verpflichtungen gegenüber dem LSS.
Sich beim LSS identifizieren
Jeder Arbeitgeber, der zum ersten Mal einen oder mehrere Arbeitnehmer einstellt, muss sich beim LSS identifizieren. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- der Arbeitgeber plant eine Einstellung in naher Zukunft und will sich beim LSS als Arbeitgeber melden. Er ladet die Identifizierungsformulare von der Portalsite der Sozialen Sicherheitund sendet sie ausgefüllt und unterschrieben an das LSS
- der Arbeitgeber stellt einen ersten Arbeitnehmer ein.Spätestens kurz vor der Einstellung muss er eine unmittelbare Beschäftigungsmeldung (eine Dimona-Meldung) einreichen. Dadurch beginnt automatisch das Eintragungsverfahren. Das LSS übermittelt per Post die notwendigen Erkennungsformulare an den Arbeitgeber, der sie so schnell wie möglich ausgefüllt und unterzeichnet dem LSS beschafft.
Erhalt einer vorläufigen Identifizierungsnummer
In beiden Fällen teilt das LSS auf Basis der erteilten Angaben auf den Identifizierungsformularen eine Identifizierungsnummer zu. Diese Nummer besteht aus drei Teilen:
- einer Kategoriekennzahl mit drei Ziffern, die auf die Besonderheiten hinweist, die für den Arbeitgeber bei der Berechnung der Beiträge gelten. Ein Arbeitgeber kann mehr als eine Kategoriekennzahl haben
- der eigentlichen Eintragungsnummer, die aus sieben Ziffern besteht
- einer Kontrollzahl mit zwei Ziffern, anhand derer die Richtigkeit der Eintragungsnummer festgestellt werden kann.
Sonstige Verpflichtungen
Während der Periode, in der Sie beim LSS als Arbeitgeber eingetragen sind, müssen Sie dem LSS eine Reihe von Daten melden (u. a. eine Veränderung der Berufstätigkeit, die Zuständigkeit einer anderen paritätischen Kommission als ursprünglich mitgeteilt, einen Wechsel der Kasse für Familienbeihilfen…).
Er kann dem LSS eine Reihe anderer Daten mitteilen (u. a. eine Änderung der Bezeichnung oder der Rechtsform und eine Adressänderung). Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben, da die Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD) solche Änderungen automatisch mitteilt.
Erhalt einer Unternehmensnummer
Ab dem 01.01.2005 wird jeder Arbeitgeber bei der Zentralen Unternehmensdatenbank identifiziert und erhält eine einheitliche Unternehmensnummer. Die Unternehmensnummer soll in Zukunft die einzige Erkennungsnummer des Unternehmens werden und die LSS-Identifizierungsnummer ersetzen.
Ein vollständiges Quartal ohne Personal im Dienst
Wenn der Arbeitgeber ein vollständiges Quartal kein Personal beschäftigt hat, muss er dies dem LSS bis spätestens Ende des Monats nach diesem Quartal melden. Diese Verpflichtung erfüllt er, in dem er das Beschäftigungsverhältnis seines Arbeitnehmers über die DIMONA-Meldung ordentlich abmeldet.
Beendigung der Tätigkeiten
Stellen Sie Ihre Tätigkeit als Arbeitgeber komplett ein oder werden Sie mindestens zwei vollständige Quartale kein Personal einstellen? Dann müssen Sie dies dem LSS schriftlich mitteilen (neben der Dimona-Meldung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem letzten Arbeitnehmer).Das LSS löscht daraufhin die Identifizierungsnummer.
Falls der Arbeitgeber nach dieser Frist beschließt, erneut Arbeitnehmer einzustellen, beginnt er mit einer Dimona-Einstellungsmeldung das Verfahren der erneuten Eintragung.
